Richtlinien der HSV - Tennissparte
1. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in der HSV-Tennissparte ist die gleichzeitige Mitgliedschaft im Heikendorfer Sportverein von 1924 e.V.(HSV). Basis für die Richtlinien der Tennissparte ist die Satzung des HSV, wobei die §§2-8 und 13-15 der Satzung sinngemäß z.B. für den Erwerb der Mitgliedschaft, die Wählbarkeit oder die Durchführung von Mitgliederversammlungen der Sparte gelten.
2. Zur Spartenleitung gehören ein(e) Spartenleiter(in), ein(e) Sportwart(in) - auch stellv. Spartenleiter(in) -, ein(e) Jugendwart(in), ein(e) Kassenwart(in) sowie ein(e) Schriftwart(in). An den Sitzungen der Spartenleitung nimmt der Platzwart des HSV teil.
3. Die Spartenversammlung findet nach der Jahreshauptversammlung des HSV im Februar jeden Jahres statt. Zu dieser werden die Spartenmitglieder mindestens 14 Tage vorab mit einer Tagesordnung schriftlich eingeladen.
4. Für die Mitgliedschaft in der Tennissparte ist ein gesonderter Sparten-Aufnahme- und -Mitgliedsbeitrag zu zahlen; die z.Z. jeweils gültige Beitragshöhe ist in den Beiträgen zu ersehen.
5. Jedes Spartenmitglied ist zu einer 2-stündigen Arbeitsleistung pro Jahr für Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen an den zur Sparte gehörenden Anlagen verpflichtet. Es hat jweweils selbst Sorge dafür zu tragen, daß eine entsprechende Leistung erbracht wird (Teilnahme an bestimmten "Arbeitsterminen" oder persönliche Rücksprache mit dem Platzwart). Wird die Arbeitsleistung in einem Jahr nicht erbracht, ist ein Ausgleichsbetrag zu zahlen. Familien zahlen maximal das Doppelte eines Einzelmitgliedes.
6. Durch Punktspiele und mit der Spartenleitung abgesprochenes Training, Vereinsmeisterschaften oder Freundschaftsspiele (z.B. mit anderen Vereinen) kann zeitweilig die Verfügbarkeit über die Tennisplätze für die Mitglieder eingeschränkt werden. Ausgehängte Belegungspläne für die Tennisplätze geben jedem Mitglied die Möglichkeit, wöchentlich eine Platzbelegung vorab vorzunehmen. Berufstätigen bleibt dabei die Zeit ab 16.00 h vorbehalten.
7. Zu den Regularien des Spielbetriebes gehört, daß auf den Tennisplätzen nur mit Tennisschuhen gespielt werden darf und daß 5 Minuten vor dem Ende einer Spielstunde die Belegung zu beenden ist, um in der verbliebenen Zeit eine Pflege des Platzes (einschl. Wässerung) durchführen zu können.
8. Ein Schlüssel für die Türen zu den Tennisplätzen, den Duschräumen und dem Aufenthaltsraum wird vom Platzwart gegen Pfand von 5,00 € ausgegeben.
9. Nicht-Mitglieder und Urlaubsgäste können vormittags auf freien Tennisplätzen bei Entrichtung einer "Nutzungsgebühr" pro Person und Platz spielen.
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